Jungbläser - Ausbildung der MG Uttigen
Grundsatz / Ziel
Die Musikgesellschaft Uttigen will eine aktive Nachwuchsförderung betreiben. Sie unterstützt musikinteressierte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr in ihrem Bestreben, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen sowie in organisatorischer, ideeller und finanzieller Hinsicht.
Ausbildung
Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt durch die Musikschule der Region Gürbetal. Der Unterricht findet unter anderem in Uetendorf statt.
Instrumente
Die Musikgesellschaft Uttigen kann Anfängern, welche noch kein eigenes Instrument besitzen oder kaufen möchten, ein Instrument zu einem kleinen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellen. Reparaturen durch Abnützung sowie Revisionen werden von der MG Uttigen übernommen. Schäden durch äussere Einwirkungen resp. fahrlässigem Verhalten gehen zu Lasten der Schüler bzw. deren gesetzlichen Vertreter. Zuständig für sämtliche Instrumenten-Reparaturen ist nur der Ansprechpartner der MG Uttigen. Falls sich der Jungbläser definitiv entscheidet, sein Instrument zu erlernen, empfiehlt sich jedoch die Anschaffung eines eigenen Instrumentes.
Jugendmusik
Parallel zur individuellen Ausbildung an der Musikschule bietet die Jugendmusik oberes Gürbetal fortgeschrittenen Schülern (nach zwei Jahren Grundausbildung) die Gelegenheit, in der Jugendmusik mitzuspielen. Zudem werden auch eigene Konzerte organisiert. Ziel der Jugendmusik ist es, die jungen Musikanten/innen für das Zusammenspiel in der Gruppe zu sensibilisieren und sie auf einen Übertritt in die MG Uttigen vorzubereiten. Die MG Uttigen übernimmt einen Kostenanteil an den Jahresbeitrag der Jugendmusik oberes Gürbetal.
Ausbildungskosten und Administration
Die Anmeldung an die Musikschule der Region Gürbetal, jegliche administrativen Belange sowie die Abrechnung mit der Musikschule der Region Garbetal und den Eltern erfolgen ausschliesslich über die MG Uttigen.
Die Ausbildungskosten gehen zu Lasten der Schüler, bzw. deren gesetzlichen Vertreter.
Die MG Uttigen übernimmt einen wesentlichen Anteil von den Unterrichtskosten der Musikschule der Region Gürbetal. Der anfallende Betrag wird wie oben erwähnt durch die MG Uttigen eingezogen und verrechnet.
Zusätzliche Kosten wie Unterrichtsliteratur, Verbrauchsmaterial und Spesen gehen zu Lasten der Eltern.
Übertritt in die Musikgesellschaft Uttigen
Im Einverständnis mit den Eltern werden Jungbläserinnen mit genügendem musikalischem Können bereits während der Schulzeit (ab 8. Schuljahr) parallel zum Unterricht an der Musikschule und dem Mitspielen in der Jugendmusik in der MG Uttigen an den Proben integriert (sie nehmen auch an Konzerten und Auftritten der MG Uttigen teil).
Kostenrückforderung durch die MG Uttigen
Spielt ein Jungbläser mehr als 2 Jahre in der MG Uttigen mit, wird keine Rückforderung der Ausbildungskosten gestellt. Hat ein Schüler bereits während der Ausbildung in der MG Uttigen mitgespielt, wird diese Zeit voll angerechnet.
Bei einem früheren Austritt der JungbläserIn behält sich die MG Uttigen vor, 50— 100 % der durch die MG Uttigen übernommenen Kosten zurückzuverlangen.
Uttigen, im April 2008, der Vorstand MGU
Die Kostenzusammenstellung ist dem pdf-Dokument zu entnehmen.